[ Auszug: (1) Haften die Teilhaber als Gesamtschuldner für eine Verbindlichkeit, die
sie in Gemäßheit des § 748 nach dem Verhältnis ihrer Anteile zu erfüllen
haben oder ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]